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Werde Teil der Bürger-Schützen-Gesellschaft 1451 Fischeln e.V.


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Sie möchten gerne Schütze werden und haben Interesse an Heimat, Brauchtum und Schützenwesen?

Kids & Jugend

Viele kleine Schützen warten schon darauf ihren Schützling kennenzulernen.

Mitgliedschaft in der Gesellschaft

Gerne geben wir Ihnen hier einen Einblick in das Schützenleben und die Möglichkeit sich über eine Mitgliedschaft in der Bürger-Schützen-Gesellschaft 1451 Fischeln e.V. zu informieren. Sie haben Fragen? Selbstverständlich können Sie ihre Fragen auch direkt an uns richten.


Schützenleben in den Kompanien

Das eigentliche Schützenleben spielt sich in den einzelnen Kompanien ab. Die derzeit 28 Kompanien (zzgl. Reserve) und die Jugendabteilung haben in der Regel ihre eigene Satzung, die eine hat 4, die andere wiederum 22 Mitglieder, das ist ganz unterschiedlich. So verschieden die Kompanien sind, eins haben sie alle gemein:

SPAß AM SCHÜTZENWESEN

Der Verein Bürger-Schützen-Gesellschaft 1451 Fischeln e.V. als solcher wird durch einen Vorstand geleitet, der alle zwei Jahre in der Mitgliederversammlung gewählt wird.

Zur Repräsentation der Gesellschaft ernennt der Vorstand einen Präsidenten, ein um Gesellschaft, Heimat und Brauchtum besonders verdientes aktives Mitglied.

Veranstaltungen der Gesellschaft

Zweck der Gesellschaft (oder des Vereins) ist die Erhaltung und Pflege des heimatlichen Brauchtums. In der Satzung ist nicht nur festgelegt, dass ausschließlich männliche personenaktive Mitglieder werden können, sondern auch, dass unter Beachtung des oben genannten Zweckes Königsvogelschießen, Schützen- und Heimatfeste und Bürger-Schützen-Treffs stattfinden sollen. Als sogenannte geschlossene, also interne Veranstaltungen finden das Kameradschaftsfest als Königsball sowie eine Weihnachtsfeier für Kinder statt.

Außerdem hält es die Gesellschaft für eine Ehrenpflicht, für die Begleitung der Prozessionen anlässlich der Erstkommunion, am Fronleichnamstag oder bei sonstigen kirchlichen Anlässen, beim Martinszug sowie bei der Totenehrung am Volkstrauertag eine uniformierte Ehrenabordnung zu stellen. Stark engagiert sich der Verein auch in der Jugendarbeit.

Dreimal im Jahr ruft die Gesellschaft ihre Kompanien zum Vergleichsschießen mit dem Kleinkalibergewehr auf. So findet im Frühjahr das Füllhorn-Schießen statt. Die Siegermannschaft erhält nicht nur einen Wanderpokal, sondern auch einen finanziellen Beitrag für ihr Füllhorn beim Schützenfest. Im Herbst folgt dann das Hubertus-Schießen. Die besten Einzelschützen aus beiden Wettbewerben qualifizieren sich für den Wettbewerb um den Peter-Schlösser-Pokal zur Ermittlung des besten Schützen. Neu im Programm ist der Mannschaftswettbewerb um den Drießen-Schaar Pokal 2000, der zwischen Füllhorn- und Hubertus-Schießen Anfang September stattfindet.

Mitgliedschaftsformen

Die Bürger-Schützen-Gesellschaft 1451 Fischeln e.V. kennt drei Formen der Mitgliedschaft:

1. AKTIVE MITGLIEDER
Aktives Mitglied kann jede männliche Person werden, die sich entweder bei einer Kompanie ihrer Wahl oder direkt beim Vorstand der Gesellschaft um die Aufnahme bewirbt. Sie nehmen am uniformierten Vereinsleben teil. Der Jahresbeitrag für aktive Schützen beträgt €150,-. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren werden in der Jugendabteilung erfasst. Bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder und Jugendliche von der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags befreit.

2. FÖRDERNDE MITGLIEDER
Förderndes Mitglied der Gesellschaft kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden, die mit einem regelmäßigen finanziellen Beitrag das Schützenwesen in Fischeln fördern will. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Mindestbeitrag für Fördernde Mitglieder beträgt €15,- pro Jahr. Fördernde Mitglieder erhalten einen vergünstigten Eintritt zu allen Veranstaltungen der Bürger-Schützen-Gesellschaft 1451 Fischeln e.V.

3. EHRENMITGLIEDER
Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung ein aktives Mitglied, dass sich um die Gesellschaft besonders verdient gemacht hat, zum „Ehrenmitglied“ ernennen. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags befreit.

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