Das Festbuch zum Schützen- und Heimatfest 

In unserem Festbuch finden Sie alle relevanten Informationen sowie Zugwege und interessante Hintergrundberichte rund um das Schützen- und Heimatfest.

Das Programm zum Schützen- und Heimatfest 

30. Juni 2023 - 04. Juli 2023

Wir laden alle Fischelner ein unser "Dorf" zum Schützen- und Heimatfest festlich mit Fahnen und Girlanden zu schmücken und so die Verbundenheit zu unser aller Heimat zu zeigen.

Fischelner Sommerzauber 

30. Juni 2023 - 03. Juli 2023

Zum Schützen- und Heimatfest vom 30. Juni bis zum 04. Juli feiern wir den 3. Fischelner Sommerzauber. Wir laden alle Bürger zum Fischelner Sommerzauber auf den Marienplatz ein.


Dankeschön!

  • Dank und Anerkennung
    sagen wir allen, die uns durch ihren persönlichen Beitrag die Durchführung unseres diesjährigen Schützen- und Heimatfestes ermöglichen.

  • Schützenhilfe und Verständnis
    erbitten wir auch für die Zukunft von unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern bei unseren Bemühungen um die Erhaltung des heimatlichen Brauchtums.

  • Frohsinn und Freude
    wünschen wir allen Festteilnehmern und Festbesuchern, die wir anlässlich unseres Festes als Gäste bei uns begrüßen dürfen.

Kein Cannabiskonsum 


Die Bundesregierung hat zum 1. April 2024 das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verabschiedet. Die Bürger-Schützen-Gesellschaft 1451 Fischeln e.V. teilt die Ziele dieses Gesetzes nicht. Für die Bürger-Schützen-Gesellschaft 1451 Fischeln e.V. hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen oberste Priorität. Für alle Veranstaltungen der Bürger-Schützen-Gesellschaft 1451 Fischeln e.V. gilt ein generelles, uneingeschränktes und unbefristetes Cannabis-Konsumverbot.

Unter anderem ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände am Marienplatz einschließlich des Festzeltes und der Außenflächen der Konsum von Cannabis während des Königsvogelschießens und des Schützen- und Heimatfestes der Bürger-Schützen-Gesellschaft 1451 Fischeln e.V. nicht erlaubt. Auch wenn der Konsum von Cannabis durch das Inkrafttreten des Cannabisgesetz (CanG) am 1. April 2024 in Deutschland grundsätzlich legalisiert wurde, bleibt der Konsum während der Veranstaltungstage auf dem Marienplatz untersagt.

Siehe hierzu auch das Schreiben der NRW-Landesregierung vom 16.05.2024. Ergänzende Informationen sind hier einzusehen.

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